Artikel über: FAQs Deutschland

Soll ich das Working Holiday/Youth Mobility Visum in Deutschland oder in meinem Heimatland beantragen?

Staatangehörige von Taiwan, Hong Kong, Südkorea, Chile, Uruguay und Argentina können das Working Holiday Visum nur bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Canada und Neuseeland können das Visum entweder bei jeder Deutschen Botschaft beantragen oder bei jeder Ausländerbehörde in Deutschland.

Wir empfehlen dir jedoch auf jeden Fall, die Beantragung über die Deutschen Botschaften in deinem Heimatland zu bevorzugen. In deutschen Großstädten wie Berlin ist mit sehr langen Wartezeiten mit mehreren Monaten zu rechnen, um einen Termin zu bekommen. So lange kannst du eventuell gar nicht ohne Visum in Deutschland bleiben, bzw. ist es dir bevor das Visum ausgestellt ist untersagt, in Deutschland entgeltlich zu arbeiten.

Wenn du bereits in Deutschland bist, kannst du eventuell schneller einen Termin in kleineren Städten bekommen. Ebenso ist es möglich, eine deutsche Botschaft in einem benachbarten europäischen Land aufzusuchen, z.B. in Polen oder Frankreich. Du kannst, wenn das Visum noch nicht ausgestellt ist, unsere Vermittlung für unentgeltliche Farmarbeit in Anspruch nehmen.

Aktualisiert am: 02/01/2024