Artikel über: FAQs Korea
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Kann ich Work&Travel in Korea mit Work&Travel in Japan kombinieren?

Ja, du kannst beide Programme buchen und bekommst in diesem Fall eine Ermäßigung. Bitte sende uns eine Anfrage, wenn dich dies vorhast.

Deutsche können sowohl für Korea als auch für Japan maximal ein Jahr vor der Ersteinreise das Working Holiday Visum beantragen. Dieses gilt für beide Länder für ein Jahr ab der Ersteinreise in das jeweilige Land. D.h. es ist möglich, kurz vor der Abreise nach Asien beide Visa in Deutschland zu beantragen, dann für etwas weniger als ein Jahr im ersten Land zu sein, einen günstigen Flug zwischen den beiden Ländern zu nehmen und dann für ein Jahr im zweiten Land zu verbringen.

Österreicher können maximal ein Jahr vor Ersteinreise nach Japan das Visum beantragen und maximal 90 Tage vor Ersteinreise nach Südkorea. D.h. es ist möglich, kurz vor der Reise nach Korea beide Visa zu beantragen, etwas weniger als ein Jahr in Korea zu verbringen und dann einen günstigen Flug nach Japan zu nehmen und dort ein Jahr zu verbringen. Österreicher bekommen das Working Holiday Visum für Korea auch in der koreanischen Botschaft in Tokyo (Japan). D.h. sie können vor der Reise nach Asien das japanische Working Holiday Visum beantragen und dann das koreanische Working Holiday Visum, während sie in Japan sind.

Aktualisiert am: 29/12/2023