Artikel über: FAQs Japan
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Welche Möglichkeiten zur Programmteilnahme in Japan gibt es, wenn ich kein Working Holiday Visa für Japan bekommen kann?

Wenn du kein Working Holiday Visum bekommen kannst (weil es dieses für deine Nationalität nicht gibt oder weil du unter 18 oder über 30 bist oder weil du bereits zuvor ein Working Holiday Visum für Japan hattest), dann besteht die Möglichkeit, über den Temporary Visitor Status (Visumsbefreiung) an manchen unserer Programme teilzunehmen. Zu diesen Programmen gehören unvergütete Praktika, Freiwilligenarbeit und Sprachunterricht.

Menschen mit deutscher, österreichischer, schweizer und liechtensteiner Staatsbürgerschaft können bis zu 6 Monate über den Temporary Visitor Status (= den Stempel, den man gratis im Flughafen bei der Einreise nach Japan bekommt) in Japan bleiben.

Wenn du länger bleiben willst (6 Monate bis 2 Jahre) und sowieso auch Japanisch lernen willst, dann kannst du, wenn du dich bei uns für Vollzeit-Japanisch-Sprachunterricht (20 Stunden/Woche) anmeldest, ein Studentenvisum bekommen und durch dieses eine Arbeitserlaubnis, mit der du maximal 28 Stunden pro Woche voll vergütete Jobs annehmen darfst. Du kannst dann unseren Working Holiday Support buchen und in Anspruch nehmen.

Für das Studentenvisum gibt es feste Deadlines zur Beantragung und Starttermine, die meist ca. 4-6 Monate Vorlaufzeit erfordern. Wenn du nicht so lange warten willst, kannst du auch schon vorher über Temporary Visitor Status nach Japan einreisen (für Deutsche, Österreicher und Schweizer maximal 180 Tage) und das Studentenvisum kann in Japan dann ausgestellt werden. Während der Zeit, in der du über Temporary Visitor Status in Japan bist darfst du kein Geld dort verdienen, aber am Sprachunterricht teilnehmen oder ein unvergütetes Praktikum oder Freiwilligenarbeit machen.

Aktualisiert am: 29/12/2023