Welches Visum benötige ich für ein Praktikum oder Freiwilligenarbeit in Japan?
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Liechtensteiner können visumsbefreit für maximal 180 Tage in Japan bleiben und Freiwilligenarbeit oder ein unvergütetes Praktikum durchführen. Dies ist mit dem "Temporary Visitor Status" möglich. Man erhält die Visumsbefreiung kostenlos bei der Einreise im Flughafen in Japan. Sie gilt zunächst für 90 Tage. Deutsche, Österreicher, Schweizer und Liechtensteiner (sowie ein paar weitere Nationalitäten) können diese einmalig vor Ort in jedem Regional Immigration Office vor Ablauf der ersten 90 Tage um weitere 90 Tage verlängern. Die offiziellen Kosten für die Verlängerung betragen 6000 JPY. Als Programmteilnehmer/in helfen wir dir mit der Verlängerung.
Viele weitere Nationalitäten erhalten die Visumsbefreiung (Temporary Visitor Status) einmalig für bis zu 90 Tage und können dadurch ein unvergütetes Praktikum oder Freiwilligenarbeit für bis zu 90 Tage durchführen.
Du kannst an unseren Praktikums- und Freiwilligenprogrammen auch teilnehmen, wenn du ein Working Holiday Visum oder Studentenvisum hast.
Wenn dir deine Nationalität keine Visumsbefreiung für Japan ermöglicht (auch eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland ändert daran nichts), können wir dir gegen einen kleinen Aufpreis die Unterlagen organisieren, die du zur Beantragung eines Visums für dein Praktikum/deine Freiwilligenarbeit in Japan benötigst (für 30 oder 90 Tage). Bitte beachte, dass dies jedoch nicht immer und für alle Nationalitäten möglich ist.
Aktualisiert am: 24/07/2025