Muss ich Mitglied bei der Nationalen Japanischen Krankenversicherung werden?
Ja, seit 2018 ist es verpflichtend, Mitglied zu werden. Du musst nach deiner Ankunft den Mindestbeitrag von ca. 1500 JPY/Monat Beitrag zahlen, wenn dies dein erstes Jahr in Japan ist. Dabei werden 70% der anfallenden Kosten für Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente übernommen, allerdings immer nur für die billigste verfügbare Behandlungsmethode. Da Arztkosten in Japan teuer sein können und du eventuell eine bessere Behandlung als nur die grundlegendste möchtest, empfehlen wir dir, zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Wir helfen dir mit der Anmeldung ins Nationale Krankensystem in Tokio.
Du musst im Januar eines jeden Jahres eine Einkommenserklärung für das vorherige Jahr in Japan abgeben. Basierend auf deinem Einkommen vom Vorjahr wird der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr errechnet, dabei kann es sein, dass dieser gleich bleibt oder steigt. Wenn du keine Einkommenserklärung abgibst, wechselst du automatisch in einen höheren Tarif. Wir teilen dir während deiner Programmteilnahme in Japan rechtzeitig mit, wie du die Einkommenserklärung abgibst.
Du musst im Januar eines jeden Jahres eine Einkommenserklärung für das vorherige Jahr in Japan abgeben. Basierend auf deinem Einkommen vom Vorjahr wird der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr errechnet, dabei kann es sein, dass dieser gleich bleibt oder steigt. Wenn du keine Einkommenserklärung abgibst, wechselst du automatisch in einen höheren Tarif. Wir teilen dir während deiner Programmteilnahme in Japan rechtzeitig mit, wie du die Einkommenserklärung abgibst.
Aktualisiert am: 05/09/2024