Artikel über: FAQs Japan
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Freiwilligenarbeit, Praktikum oder Work&Travel - welches ist die beste Wahl?

Die für dich beste Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab:


  • Warum willst du nach Japan kommen?
  • Für wie lange willst du nach Japan kommen?
  • Deine Nationalität und Alter (wegen verfügbarer Visa)
  • Über welche finanziellen Mittel verfügst du?


Praktikum


Das Ziel eines Auslandspraktikums in Japan ist es in der Regel, dass du praktische Arbeitserfahrung in einem Fachgebiet deines Interesses in einem für dich neuen kulturellem Umfeld gewinnst. Die von uns organisierten Praktika sind unvergütet und du musst alle anfallenden Kosten wie unsere Programmgebühren, deine Reisekosten sowie weitere Lebenshaltungskosten in Japan selbst decken, d.h. du musst über finanzielle Mittel verfügen, dir den Aufenthalt in Japan leisten zu können.


Wir empfehlen für Praktika eine Dauer von 5-12 Wochen. Du kannst ein unvergütetes Praktikum visumsbefreit mit dem "Temporary Visitor Status" durchführen, den Einreisestempel, den du im Flughafen in Japan bekommst. Es ist also nicht nötig, für dein unvergütetes Praktikum ein Visum zu beantragen. Deutsche, Österreicher, Schweizer und Luxembourger bekommen den Temporary Visitor für 90 Tage, die aber vor Ort um weitere 90 Tage verlängert werden können. D.h. du kannst ein Praktikum auch für bis zu 24 Wochen machen, wenn du dies wünschst.


Wenn du eine Nationalität hast, für die Japan keine Visumsbefreiung anbietet, können wir dir gegen einen kleinen Aufpreis die Unterlagen organisieren, die du zur Beantragung eines Visums für dein Praktikum benötigst.


Work&Travel (Working Holiday)


Längere Aufenthalte als mit der 90/180-Tage-Visumsbefreiung sind mit dem Working Holiday Visum möglich. Dieses Visum ermöglicht es Deutschen und Österreichern nicht nur zweimal für je ein volles Jahr in Japan zu bleiben, sondern dabei auch legal nahezu ohne jegliche Beschränkung ein Gehalt in Japan zu beziehen.


Finanziell gesehen ist Work&Travel am attraktivsten, da du für dein Arbeit einen regulären Lohn beziehst. Du musst 18-30 Jahre alt sein, um ein Working Holiday Visum bekommen zu können sowie eine passende Staatsbürgerschaft besitzen (verfügbar für Deutsche und Österreicher sowie viele weitere Nationalitäten, aber nicht für Schweizer).


Bei den typischen Working Holiday Jobs handelt es sich um einfache Jobs, die primär das Ziel haben, deinen längeren Aufenthalt in Japan finanzieren zu können.


Einige Working Holiday Jobs überschneiden sich inhaltlich jedoch mit Tätigkeiten, die wir auch als Freiwilligenarbeit oder Praktikum anbieten, wie die englischsprachige Kinderbetreuung oder Farmarbeit.


Wir bieten unvergütete Kurzzeit-Praktika in der englischsprachigen Kinderbetreuung in Tokio (4–24 Wochen) an, sowie voll vergütete Working Holiday Jobs in der Kinderbetreuung mit einer Mindestdauer von 6 Monaten. Für die bezahlten Jobs musst du dich also für einen längeren Zeitraum verpflichten.


Farmarbeit ist sowohl als vergüteter Working Holiday Job als auch als unvergütetes Farmstay-Praktikum möglich. Wir empfehlen das unvergütete Farmstay-Praktikum, wenn du nur für eine kurze Zeit nach Japan kommen möchtest und dafür kein Working Holiday Visum verwenden willst oder deine Staatsangehörigkeit kein Working Holiday Visum erlaubt.


In anderen Branchen als englischsprachjge Kinderbetreuung und Farmarbeit, wie z.B. Business, Medien oder IT ist es allerdings weniger realistisch, einen voll vergüteten Work&Travel-Job zu finden, wenn man nicht fließend Japanisch spricht. Für diese Branchen ist für die meisten unserer Teilnehmender ein unvergütetes Praktikum die realistischere Wahl als ein vergüteter Work%Travel-Job.


Du kannst natürlich auch, wenn du für längere Zeit mit dem Working Holiday Visum in Japan bist, neben vergüteten Jobs auch unvergütete Freiwilligenarbeit oder Praktika absolvieren und somit Branchen oder Aktivitäten kennenlernen, in die du durch einen vergüteten Working Holiday-Job nicht so einfach reinkommst.


Wenn du eine Staatsangehörigkeit hast, mit der du kein Working Holiday Visum bekommen kannst (z.B. Schweizer), aber dennoch für eine längere Zeit (6–24 Monate) in Japan bleiben und Japanisch lernen möchtest, kannst du auch die Option eines Studentenvisums in Betracht ziehen. Mit einem Studentenvisum kannst du zusätzlich eine Arbeitserlaubnis (max. 28 Stunden pro Woche) beantragen und dabei unserem Working Holiday Support in Japan nutzen.


Freiwilligenarbeit (Volunteering)


Der Fokus sollte bei Freiwilligenarbeit darauf liegen, dass du dich zugunsten einer gemeinnützigen Sache wie z.B. für den Umweltschutz, Tierschutz oder Betreuung von Kindern, die aus verschiedenen nicht das formelle Schulsystem durchlaufen können, einsetzt.


Auch hierbei musst du deinen gesamten Aufenthalt selbst finanzieren, inklusive unserer Programmgebühren, deiner Reisekosten und sonstiger Lebenshaltungskosten in Japan. Wir empfehlen für Volunteering kürzere Einsatzdauern, die je nach Freiwilligeneinsatz bereits ab einer Woche starten und die Maximaldauer nur durch die Gültigkeitsdauer des benutzen Visums bzw. der Visumsbefreiung (Temporary Visitor Status für maximal 180 Tage, siehe oben) beschränkt ist.


Aktualisiert am: 22/07/2025